Unsere Leistungen
MEDIAVITA ist ein modernes Unternehmen mit einem breiten Spektrum sozialer Dienstleistungen. Bereits seit 1992 beraten, pflegen, betreuen und helfen wir Menschen auf Basis unseres Leitbildes in ihrer eigenen Häuslichkeit. Mit unserer Arbeit wollen wir erreichen, dass die Menschen so lange wie möglich in ihrer eigenen Wohnung leben können oder in alternativen ambulanten Wohnformen (zum Beispiel Wohngemeinschaften oder betreutes Wohnen) bestmöglich versorgt sind.
MEDIAVITA ist Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen sowie der Senatsverwaltung von Berlin. Durch die Verträge sind wir berechtigt, Leistungen gemäß SGB V (Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung), SGB XI (Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung) sowie nach SGB XII (Sozialhilfe) zu erbringen und abzurechnen. Alle Leistungen sind auf Wunsch auch privat zu vereinbaren.
Im Notfall sind wir 24 Stunden am Tag, auch an Sonn- und Feiertagen, also 365 Tage im Jahr für Sie da. Auch außerhalb unserer Bürozeiten sprechen Sie immer persönlich mit kompetenten Pflegefachkräften (kein Anrufbeantworter). Wählen Sie dazu die Rufnummer des jeweiligen Standortes.
Mit unseren Unterstützungsangeboten wenden wir uns an alle hilfe- und pflegebedürftigen Menschen, unabhängig von Herkunft oder Weltbild, egal ob sie jung oder alt sind. Wir sind für Menschen in allen Lebenssituationen da – entsprechend der Bedeutung unseres Firmennamens MEDIAVITA, mitten im Leben.
Unsere Dienstleistungen gliedern sich in folgende Bereiche:
Verständlich beraten - soziale Beratung, pflegefachliche Beratung
Individuell pflegen - Grundpflege, Behandlungspflege, Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson, Pflege von Menschen mit Demenz in alternativen Wohnformen
Persönlich betreuen - zusätzliche Betreuungsleistungen, Tagesstrukturierung und Beschäftigung, psychosoziale Betreuung
Vielseitig helfen - hauswirtschaftliche Versorgung, Haushaltshilfe / Familienpflege, haushaltsnahe Dienstleistungen
Verständlich beraten
Eine verständliche Beratung ist uns wichtig. Wir informieren in allen praktischen und theoretischen Fragen rund um Pflege, Betreuung und Hilfeleistungen.
In unseren Beratungsbüros, in unseren Stationen oder nach Absprache beim Patienten zu Hause stehen Ihnen je nach Schwerpunkt unsere Diplom-Sozialarbeiterinnen oder erfahrenen Pflegefachkräfte zur Seite, um Sie individuell zu beraten, zu schulen und anzuleiten.
Mit unseren Beratungsleistungen – zu denen auch das Angebot von kostenlosem Informationsmaterial gehört – wollen wir entlasten und zu einer besseren Bewältigung der persönlichen Situation von Patienten und Angehörigen beitragen.
Soziale Beratung
Mit unserer sozialen Beratung unterstützen wir zum Beispiel in folgenden Bereichen:
- Beratung zu Leistungen der Pflegeversicherung gemäß SGB XI, der Krankenversicherung gemäß SGB V und der Sozialhilfe gemäß SGB XII – zum Beispiel zu Anspruchsvoraussetzungen und Leistungsarten
- Beratung zu Unterstützungsangeboten für pflegende Angehörige (Ersatzpflege gem. § 39 SGB XI; zusätzliche Betreuungsleistungen gem. § 45 a / b SGB XI)
- Beratung zur Wohnraumanpassung
- Beratung zu alternativen Wohnformen
- Unterstützung bei Anträgen auf Bewilligung einer Pflegestufe oder auf Kostenübernahme zum Beispiel durch einen Sozialhilfeträger
- Beratung zu Anträgen auf Befreiung von Zuzahlungspflichten
- Beratung zu Leistungen des Schwerbehindertenrechts (SchwbG)
- Unterstützung bei der Durchsetzung von Widersprüchen
- Beratung zu Fragen der rechtlichen Betreuung
- Beratung zu Leistungen wie Wohngeld oder Sonderfahrdienste
- Hilfen zur Vermeidung von Krisensituationen – zum Beispiel durch psychosoziale Unterstützung
Pflegefachliche Beratung
Die pflegefachliche Beratung umfasst unter anderem:
- Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs während des Erstbesuchs
- Informationen und Tipps zur Verbesserung und Erleichterung der häuslichen Pflege – zum Beispiel zu Lagerungstechniken, zur Hautpflege, Ernährung oder zu prophylaktischen Maßnahmen nach individuellen Risiken (u. a. Dekubitus-Prophylaxe)
- Spezielle Anleitung und Schulung von pflegenden Angehörigen und anderen Pflegepersonen (§ 45 SGB XI)
- Beratung, Beantragung und Vermittlung von Pflegehilfsmitteln – zum Beispiel Gehhilfen, Liftersystemen und Rollstühlen – und ergänzenden Dienstleistungen wie Krankentransport oder fahrbarer Mittagstisch
- Beratung zu ergänzenden therapeutischen Leistungen und Heilmitteln – zum Beispiel Logopäden oder Physiotherapeuten
- Informationen über alternative Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten
- Vorbereitung und Teilnahme an Besuchen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK)
- Durchführung von Beratungsbesuchen (§ 37.3 SGB XI) für Pflegegeldempfänger
Individuell pflegen
Eine individuelle Pflege ist für uns besonders wichtig, da wir jeden Menschen als ein Individuum mit eigenen Wünschen und Vorstellungen respektieren.
Wir klären mit den Betroffenen und gegebenenfalls Angehörigen die persönliche Situation und empfehlen aus pflegefachlicher Sicht ein angemessenes Unterstützungsangebot. Ein erster Besuch findet in der Regel zu Hause oder – wenn es erforderlich ist – im Krankenhaus statt. In dem Gespräch informieren wir über alle organisatorischen sowie pflegerischen Aspekte und klären über eventuell entstehende Kosten auf.
Die Maßnahmen unserer aktivierenden Pflege planen wir zielgerichtet, um möglichst eine selbständige Lebensführung der Betroffenen zu erhalten oder zurück zu gewinnen.
Ein weiterer wichtiger Baustein zur Sicherung der individuellen und kontinuierlichen Pflege ist die Bezugspflege bei MEDIAVITA. Das heißt, wir bilden überschaubare Pflegeteams, die in der Regel die gleichen Pflegebedürftigen versorgen.
Im Rahmen der Gesundheitspflege bieten wir vielfältige Pflegeleistungen an. Diese umfassen die Bereiche Grund-, Behandlungs-, Ersatzpflege sowie Pflege von Menschen mit Demenz in alternativen Wohnformen und sind nachfolgend erläutert.
Grundpflege
Unter dem Begriff Grundpflege nach SGB V, SGB XI und SGB XII versteht man alle regelmäßig wiederkehrenden Leistungen, die nachstehend aufgelistet sind:
- Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- und Blasenentleerung)
- Ernährung (Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung, Aufnahme der Nahrung)
- Mobilität (Aufstehen und Zubettgehen, Umlagern, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen/Transfer, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung)
Im Rahmen der Grundpflege führen wir bei Bedarf eine Vielzahl unterschiedlicher Prophylaxen (Vorbeugemaßnahmen wie zum Beispiel Dekubitus-, Kontraktur- oder Pneumonie-Prophylaxen) durch. Dies spiegelt unser Verständnis von Gesundheitspflege wieder, die immer auch den Aspekt der Gesunderhaltung einschließt. Die Gewährleistung einer menschenwürdigen Pflege mit bestmöglicher Lebensqualität steht dabei im Vordergrund.
Behandlungspflege
Unter Behandlungspflege werden Tätigkeiten verstanden, die das ärztliche Behandlungsziel sichern. Sie werden in der Regel an Pflegefachkräfte delegiert, um Krankenhaus-Aufenthalte zu vermeiden, Krankheiten zu heilen, Verschlechterungen zu verhüten und Beschwerden zu lindern.
Diese Leistungen nach SGB V (Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung) können auch im Rahmen der Vor- und Nachsorge bei Operationen erbracht werden. Voraussetzung ist eine Verordnung zur häuslichen Krankenpflege durch den behandelnden Arzt. Folgende Aufzählung ist beispielhaft und nicht abschließend:
- Injektionen, zum Beispiel Insulin spritzen bei Diabetes
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Anlegen von Kompressionsverbänden
- Richten und Verabreichen von Medikamenten
- Anlegen und Wechseln von Wundverbänden
- Dekubitusbehandlung
- Wechsel und Pflege von Trachealkanülen
- Messung von Blutdruck und Blutzucker
- Katheterisierung der Harnblase
- Versorgung von PEG-Sonden
- Stomaversorgung (Anus Praeter, Urostoma)
- Inhalation
Ersatzpflege gemäß § 39 SGB XI
Anspruch auf Leistungen nach § 39 SGB XI haben alle Pflegebedürftigen mit anerkannter Pflegestufe, deren Pflegeperson (die bei der Pflegekasse benannt wurde) wegen Urlaub, eigener Krankheit oder sonstiger persönlicher Gründe mit der Durchführung der Pflege und Betreuung verhindert ist.
Wir übernehmen die Pflege ersatzweise und erbringen die Leistungen nach Stunden oder Leistungskomplexen.
Für die Bewilligung von Ersatzpflege muss die Pflegeperson den Pflegebedürftigen in den letzten sechs Monaten vor der Verhinderung versorgt haben.
Wenn Sie weitere Informationen wünschen oder für die Antragstellung bei der Pflegekasse Hilfe benötigen, stehen Ihnen unsere erfahrenen Diplom- Sozialarbeiterinnen und ausgewählte Pflegefachkräfte gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder über Ihre Kontaktaufnahme.
Pflege von Menschen mit Demenz in alternativen Wohnformen
In ambulant betreuten Wohngemeinschaften, betreutem Wohnen oder anderen alternativen Wohnformen erhalten Menschen, die einen hohen Pflege- oder Betreuungsbedarf haben und deren Versorgung in der eigenen Wohnung nicht mehr gewährleistet ist, eine professionelle Pflege und Betreuung. Diese erfolgt bei Bedarf rund um die Uhr. Diese Wohnformen stellen eine gute Alternative zu einer stationären Unterbringung dar – insbesondere für Menschen mit Demenz. Diesem Leistungsbereich haben wir eine separate Informationsbroschüre gewidmet, die wir Ihnen bei Interesse gerne zukommen lassen.
Persönlich betreuen
Viele Menschen benötigen als Ergänzung zur Pflege eine persönliche Betreuung, die ihnen hilft, den Alltag zu gestalten und weiter am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Für diesen Bedarf können folgende Angebote in Anspruch genommen werden:
Zusätzliche Betreuungsleistungen
Zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI sind für Personen vorgesehen, die aufgrund von demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind. Das bedeutet, dass sie die Verrichtungen des täglichen Lebens wie zum Beispiel Aufstehen, Essen oder Anziehen nicht selbständig und aktiv übernehmen und sie deswegen einen besonders hohen Hilfe- und Betreuungsbedarf haben.
Die Leistungen bieten wir sowohl in der eigenen Häuslichkeit als auch in alternativen Wohnformen wie zum Beispiel ambulant betreuten Wohngemeinschaften oder betreutem Wohnen an.
Unsere vielfältigen Angebote orientieren sich an der Biografie und den Bedürfnissen der Menschen. Sie umfassen unter anderem Spazierengehen, Musizieren, Handarbeiten, Vorlesen, Gesellschaftsspiele, Gedächtnistraining, Förderung von Alltagsaktivitäten wie zum Beispiel gemeinsames Kochen oder Einkaufen. Wir ermöglichen auch die Teilnahme an kulturellen Angeboten. Darüber hinaus bieten wir auch regelmäßig Ausflüge mit dem MEDIAVITA-MOBIL innerhalb Berlins und Umgebung an.
Weitere Informationen zum Beispiel zu den Voraussetzungen des Leistungsbezuges und zur Höhe der Beträge, die von der Pflegekasse zur Verfügung gestellt werden, übermitteln wir Ihnen gerne bei Anfrage.
Tagestrukturierung und Beschäftigung
Der Gesetzgeber hat im SGB XII die Gewährung von Zusatzleistungen vorgesehen, die nicht Gegenstand der Leistungen der Pflegeversicherung sind. Bei diesem Leistungsangebot zur Tagestrukturierung und Beschäftigung steht die Unterstützung und Anleitung zur selbständigen Tagesgestaltung im Vordergrund – das heißt zum Beispiel durch eine geplante Abfolge aus Beschäftigung, Ruhe, regelmäßige Mahlzeiteneinnahme und Einhaltung des Tag-/Nachtrhythmus.
Diese Unterstützung benötigen vor allem Menschen mit demenziellen oder psychischen Erkrankungen. Insbesondere für Menschen, die aufgrund von Fremd- und Selbstgefährdung nicht über längere Zeit ohne Beaufsichtigung sein können oder Weglauftendenzen zeigen, sind diese Leistungen außerordentlich wichtig. Sie umfassen zum Beispiel:
- Hilfestellung bei zeitlicher und örtlicher Orientierung
- Planen des Tagesablaufs/der Tagesstrukturierung
- Anleitung und Hilfe bei der Wiedererlangung zum Erhalt der häuslichen Selbständigkeit
- Unterstützung bei sonstigen Beschäftigungen.
Psychosoziale Betreuung
Bei diesem Leistungsangebot aus dem SGB XII steht die Förderung der Kommunikation und Aufrechterhaltung von sozialen Kontakten im Vordergrund. Das Angebot soll der Vereinsamung der betroffenen Menschen vorbeugen. Hierbei handelt es sich um zeitlich zusätzliche Leistungen, die über die pflegebezogene Kommunikation hinausgehen, wie zum Beispiel:
- Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakten (zum Beispiel Treffen mit Angehörigen, Gruppenangebote)
- Gespräche führen, Unterhaltung und Kommunikation fördern mit dem Ziel der Aktivierung.
Vielseitig helfen
Neben der Pflege, Beratung und Betreuung benötigt eine große Anzahl von Menschen weitere vielseitige Hilfen, um ihren Alltag zu ihrer persönlichen Zufriedenheit und in ihrem gewohnten Umfeld zu gestalten. Dazu zählen die folgenden Angebote:
Hauswirtschaftliche Versorgung
„Ambulant vor stationär“ lautet der Grundsatz, der vom Krankenversicherungs-, Pflegeversicherungs- und Sozialhilferecht unterstützt wird. In diesem Zusammenhang werden unter bestimmten Voraussetzungen auch hauswirtschaftliche Leistungen bewilligt und finanziert. Diese ermöglichen es, trotz Pflegebedarf oder Krankheit zu Hause in der gewohnten Umgebung bleiben zu können.
Unter hauswirtschaftlicher Versorgung ist eine qualifizierte Versorgung der Hilfebedürftigen in der eigenen häuslichen Umgebung in allen Belangen der Haushaltsführung zu verstehen.
Zu den Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung nach SGB V, SGB XI und SGB XII zählen unter anderem:
- Einkaufen
- Zubereiten von Mahlzeiten und ggfs. Kochen
- Aufräumen und Reinigen der Wohnung
- Geschirr spülen
- Wäschepflege
- ggfs. Heizen (Beschaffung und Entsorgung des Heizmaterials)
- Begleitung bei Arzt- und Behördengängen (mit öffentlichen Verkehrsmitteln)
Haushaltshilfe / Familienpflege
Die Leistungen der Haushaltshilfe (auch Familienpflege genannt) nach § 38 SGB V sind auf die Gruppe der Eltern zugeschnitten. Die Krankenkassen unterstützen durch die Finanzierung der Haushaltshilfe ihre Versicherten, wenn diese zum Beispiel wegen Risikoschwangerschaft, Entbindung, Krankenhaus-Aufenthalt oder Kur den Haushalt nicht mehr weiterführen können und zumindest ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes Kind im Haushalt lebt und auf Hilfe angewiesen ist. Eine weitere Voraussetzung für die Gewährung von Haushaltshilfe ist, dass keine andere Person in der Wohnung lebt, die die Haushaltsführung übernehmen kann – beispielsweise wegen Berufstätigkeit, Ausbildung oder körperlicher Einschränkungen.
Mit der Leistung ist sichergestellt, dass auch Ihre Kinder in guten Händen sind, sollten Sie zum Beispiel wegen Krankheit Ihren Haushalt nicht selbst organisieren können. Wir übernehmen dann das Einkaufen, Kochen, Wäschewaschen sowie die Reinigung der Wohnung.
Weitergehende Arbeiten zählen nicht zu den von den Krankenkassen bezahlten Tätigkeiten – etwa die Grundreinigung der Wohnung, das Fensterputzen, die Wäsche von Gardinen, Bügeln in größerem Umfang, Gartenarbeit sowie der Großeinkauf von Lebensmitteln oder Getränken. Sollten Sie in diesen Punkten Hilfe benötigen, können Sie gerne mit uns eine private Vereinbarung treffen.
Sonstige haushaltsnahe Dienstleistungen
Aus langjähriger Erfahrung wissen wir von unseren Patienten und ihren Angehörigen, dass bereits vor Eintritt einer Pflegebedürftigkeit häufig Hilfe rund um den Haushalt und die alltäglichen Anforderungen des Lebens benötigt wird. Kinder und Verwandte wohnen oft nicht im Haus bzw. nicht in der Nähe, oft kommen sie auch aufgrund eigener beruflicher oder familiärer Verpflichtungen nicht als Hilfepersonen in Frage.
Wir erbringen zahlreiche haushaltsnahe Dienstleistungen selbst oder vermitteln sie an vertrauenswürdige Kooperationspartner. Die Angebote orientieren sich am konkreten Bedarf von Patienten und Angehörigen. Sie können jederzeit privat beauftragt werden, sofern die Kosten nicht von den Kranken- oder Pflegekassen oder dem Sozialhilfeträger übernommen werden. Hierzu zählen unter anderem:
- Hilfen im Haus wie zum Beispiel Fenster putzen, Grundreinigung der Wohnung, Gardinenpflege
- Hilfen für Balkon, Terrasse und Garten wie zum Beispiel Blumen- und Gartenpflege, Rasen mähen, Unkraut beseitigen
- Hausmeisterliche Hilfen wie zum Beispiel Glühlampen wechseln, Kleinstreparaturen, Entrümpelungen, Umstellen von Möbeln, kleinere Renovierungsarbeiten, Schneebeseitigung
- Tierpflege wie zum Beispiel Versorgung von Tieren, Tierarztbesuche
- Hilfen bei speziellen Freizeitaktivitäten wie zum Beispiel Spaziergänge, Begleitung bei Einkäufen, bei Behördengängen oder zum Friedhof, Fahrdienste, Ausflüge
- Wohlfühlangebote wie zum Beispiel spezielle Haarwäsche, Aromatherapie
- Erfüllung sonstiger persönlicher Wünsche wie zum Beispiel Begleitung oder Betreuung in der Freizeit, bei Besuchen, bei kulturellen Angeboten, Unterstützung bei Einladungen und Feierlichkeiten
- Hilfestellung bei persönlicher Korrespondenz wie zum Beispiel Antragstellungen, Briefe schreiben, Ablage.
Weitere Leistungen erbringen wir bei Bedarf gerne. Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch.
Mit unserem Leistungsangeboten wollen wir allen Menschen den Alltag und das Leben erleichtern.





