Erhöhung der Sachleistungsbeträge für ambulante Pflege ab 1. Januar 2012

09. Januar 2012

Der Gesetzgeber hat bereits in 2008 im sogenannten Pflege-Weiterentwicklungsgesetz festgelegt, dass mit Wirkung ab 1. Januar 2012 die Sachleistungsbeträge für ambulante Pflegeleistungen erhöht werden. Die neuen Beträge lauten:

Pflegestufe I  = €    450,00  (+ €  10,00)
Pflegestufe II = € 1.100,00  (+ €  60,00)
Pflegestufe III= € 1.550,00  (+ €  40,00)

Der Härtefall-Höchstbetrag bleibt unverändert bei € 1.918,00.

Auch der Jahresbetrag für die sogenannte Verhinderungs- oder Ersatzpflege erhöht sich von € 1.510,00 auf € 1.550,00 pro Jahr.

Da zum 1. Januar 2012 keine allgemeine Preiserhöhung stattfindet, ist das eine Leistungsver­besserung. Für unsere Patienten heißt das konkret, dass sie ab Januar 2012 – bei Bedarf – zusätzliche Hilfen mit uns vereinbaren können, ohne dass sie höhere Zuzahlungen leisten müssen.

Gerne beraten wir Sie jederzeit in allen Fragen rund um die Leistungen der gesetzlichen Pflege­versicherung und sonstiger Themen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.